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                    Ist "Ihre" schon "gechipt" ?? - Neues Recht ab 01. 10.

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Mikrochip - Ausweis für Ihre Katze?

Ab dem 1.10.2004 bei Reisen innerhalb der EU einheitlicher Pass für Heimtiere erforderlich - Außerdem wird Kennzeichnung Pflicht

Die Kennzeichnung der Katze mittels Mikrochip ist problemlos und preiswert möglich. Der Chip wird mit einer "Spritze" gesetzt. Platziert werden sollte er bei Katzen zwischen den Schulterblättern. Die Katze selbst stört bei richtiger Anwendung der Eingriff nicht mehr als eine Impfung.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Katzen den Chip gar nicht wahrnehmen und in keiner Weise als Fremdkörper empfinden. Auch beim späteren Deckakt ist der im möglichen "Bissbereich" sitzende Chip kein Problem. Problemlos können schon Katzenbabys ohne weiteres gekennzeichnet werden.
Die Chipnummer wird im Impfausweis der Katze eingetragen und sollte gleichzeitig an die  TASSO- Tierregistrierung gemeldet werden.

Die zentral geführten Register ermöglichen es, entlaufene Tiere auf Anfrage von Tierheimen, Tierärzten oder der Polizei dem Besitzer zuzuordnen. Ebenso können so Tiere gesucht werden. Auch bei Diebstahl eines Tieres oder sonstigen nötigen Besitznachweisen ist der Chip eine Hilfe.

Des weiteren ist ohne die Kennzeichnung eine Einreise des Tieres in einigen Ländern gar nicht möglich, da hier die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Unterstützung findet das System jetzt auch durch einen Vorschlag der Europaeischen Kommission für eine Verordnung mit der die Anforderungen für das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU harmonisiert werden soll. Darin wird u.a. die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mit Hilfe eines Mikrochips gefordert.

Im Vergleich zu herkömmlichen Kennzeichnungsmethoden hat die elektronische Methode den Vorteil, dass sie nicht manipuliert werden kann. Jedes Tier erhält einen Chip mit einer mehrstelligen Codenummer, die weltweit nur ein einziges mal vergeben wird.

Das System eignet sich deshalb zur fälschungssicheren Zuweisung von Abstammungspapieren und errungener Bewertungen. So könnten Zuchtvereine mit Hilfe der Chipnummer Abstammung, Titel aber auch Zuchtverbote dokumentieren und überwachen.

Bei einer Katzenausstellung kann so ohne großen Aufwand die Identität der zur Bewertung stehenden Katze geprüft werden.

Und nicht zuletzt der Impfschutz und andere Gesundheitsvorschriften.
Auch für die Zuweisung von Gesundheitstests bei Zuchtkatzen (beispielsweise Hörtest) oder tierärztlichen Bescheinigungen und vielem mehr ist der Chip unerlässlich.

Der Chip macht es möglich Fundtiere zurückzubringen, Diebstahl aufzuklären und in der Zucht können Verbreitung von Krankheiten, sowie Zucht mit ungeeigneten Tieren vermindert werden. Jeder Katzenhalter und besonders jeder Katzenzüchter kann durch Anwendung von Mikrochips dazu beitragen, das Leben unserer Katzen ein klein wenig sicherer zu machen.

 

Reisen mit Haustieren  

 

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
informiert:
 

Heimtierausweis für die Reise mit
Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten

- ab dem 03. Juli 2004 fakultativ, ab 1. Oktober 2004 obligatorisch -

Aufzählung Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung 1) muss künftig für Katzen , die innerhalb der EU
 grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster2) mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier
eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer
im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das
Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung
mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach
vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.

 

Aufzählung Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen
schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine
Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten.
Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden unter www.defra.gov.uk und www.sjv.se  sowie der
irischen Behörden unter www.agriculture.ie/index.jsp?file=pets/index.xml abgerufen werden.  Für Zweifelsfälle und weitergehende Fragen
steht für Irland auch eine Helpline zur
Verfuegung, die telefonisch unter der Nummer 0035316072827 oder per
email unter pets@agriculture.gov.ie erreichbar ist.
Für Malta gelten die gleichen besonderen Bestimmungen wie für Irland und das Vereinigte Königreich.
 
Aufzählung Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.
 
Aufzählung Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift Folgendes vor:
Die Einreise dieser Tiere

 

Aufzählung nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen;
 
Aufzählung in die übrigen Mitgliedstaaten kann gestattet werden, sofern ein Ausweis für sie mitgeführt wird und sie bis dahin an ihrem Geburtsort
gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch
für Welpen, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.
 
Aufzählung Die inhaltlichen Anforderungen der EU-Regelungen müssen ab dem 01.Oktober 2004 erfüllt werden. In Bezug auf die mitzuführenden
Dokumente gelten ab dann für den privaten Reiseverkehr Übergangsmaßnahmen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie

 

Aufzählung vor dem 01.10. 2004 ausgestellt wurden,
 
Aufzählung noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz, ggf Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken),
 
Aufzählung den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. in Bezug auf Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochipping und seinem Besitzer).

 

 

 

Aufzählung Auch die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine
Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausweismuster werden den Tierarztpraxen von den drucklegenden
Unternehmen zur Verfügung gestellt (siehe Liste der Bezugsquellen für den Heimtierausweis).



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