



Aktuelles Thema
Ist "Ihre" schon "gechipt"
?? - Neues Recht ab 01. 10.
Katze+Rassekatzen+
EU-Recht+Heimtierpass+Chip+Mikrochip+Pass+Tasso+Registrierung+Chipnummer+Zuchtkatzen+Gesundheitstest+Gesundheitstests+Diebstahl+Amtstierarzt+Tierarzt+Abstammung+Ausland+Reise+Reisen+Fundtiere+Heimtierpass+Reiseverkehr+Tätowierung+Europa+Auslandsreise+grenzverkehr+Ausreise+Einreise+Gesetze+Bestimmungen+Europa+Schweden+Norwegen+Dänemark+Holland+Niederlande+Irland+England+Schottland+Marokko+Belgien+Frankreich+Portugal+Spanien+Italien+San
Marino+Andorra+Schweiz+Österreich+Tschechien+Polen+Slowenien+Slowakei+Liechtenstein+Monaco+Malta+Reiseverkehr
Mikrochip - Ausweis für Ihre Katze?
Ab dem 1.10.2004 bei Reisen innerhalb der EU
einheitlicher Pass für Heimtiere erforderlich - Außerdem wird Kennzeichnung
Pflicht
Die Kennzeichnung der Katze mittels Mikrochip ist
problemlos und preiswert möglich. Der Chip wird mit einer "Spritze" gesetzt.
Platziert werden sollte er bei Katzen zwischen den Schulterblättern. Die Katze
selbst stört bei richtiger Anwendung der Eingriff nicht mehr als eine Impfung.
Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Katzen den Chip gar nicht wahrnehmen und
in keiner Weise als Fremdkörper empfinden. Auch beim späteren Deckakt ist der im
möglichen "Bissbereich" sitzende Chip kein Problem. Problemlos können schon
Katzenbabys ohne weiteres gekennzeichnet werden.
Die Chipnummer wird im Impfausweis der Katze eingetragen und sollte gleichzeitig
an die
TASSO- Tierregistrierung gemeldet werden.
Die zentral geführten Register ermöglichen es, entlaufene Tiere auf Anfrage von
Tierheimen, Tierärzten oder der Polizei dem Besitzer zuzuordnen. Ebenso können
so Tiere gesucht werden. Auch bei Diebstahl eines Tieres oder sonstigen nötigen
Besitznachweisen ist der Chip eine Hilfe.
Des weiteren ist ohne die Kennzeichnung eine Einreise des Tieres in einigen
Ländern gar nicht möglich, da hier die Identität zweifelsfrei nachgewiesen
werden muss. Unterstützung findet das System jetzt auch durch einen Vorschlag
der Europaeischen Kommission für eine Verordnung mit der die Anforderungen für
das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU harmonisiert werden soll. Darin wird
u.a. die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mit Hilfe eines Mikrochips
gefordert.
Im Vergleich zu herkömmlichen Kennzeichnungsmethoden hat die elektronische
Methode den Vorteil, dass sie nicht manipuliert werden kann. Jedes Tier erhält
einen Chip mit einer mehrstelligen Codenummer, die weltweit nur ein einziges
mal vergeben wird.
Das System eignet sich deshalb zur fälschungssicheren Zuweisung von
Abstammungspapieren und errungener Bewertungen. So könnten Zuchtvereine mit
Hilfe der Chipnummer Abstammung, Titel aber auch Zuchtverbote dokumentieren und
überwachen.
Bei einer Katzenausstellung kann so ohne großen Aufwand die Identität der zur
Bewertung stehenden Katze geprüft werden.
Und nicht zuletzt der Impfschutz und
andere Gesundheitsvorschriften.
Auch für die Zuweisung von Gesundheitstests bei Zuchtkatzen (beispielsweise
Hörtest) oder tierärztlichen Bescheinigungen und vielem mehr ist der Chip
unerlässlich.
Der Chip macht es möglich Fundtiere zurückzubringen, Diebstahl aufzuklären und
in der Zucht können Verbreitung von Krankheiten, sowie Zucht mit ungeeigneten
Tieren vermindert werden. Jeder Katzenhalter und besonders jeder Katzenzüchter
kann durch Anwendung von Mikrochips dazu beitragen, das Leben unserer Katzen
ein klein wenig sicherer zu machen.
| Reisen mit Haustieren | |
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Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
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Heimtierausweis für die Reise mit
Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
- ab dem 03. Juli 2004 fakultativ, ab 1. Oktober 2004 obligatorisch -
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Aufgrund einer neuen
gemeinschaftsrechtlichen Regelung 1) muss künftig für Katzen ,
die innerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster2) mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.
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Die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden,
Vereinigtes Königreich sind ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf
Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden unter www.defra.gov.uk und www.sjv.se sowie der irischen Behörden unter www.agriculture.ie/index.jsp?file=pets/index.xml abgerufen werden. Für Zweifelsfälle und weitergehende Fragen steht für Irland auch eine Helpline zur Verfuegung, die telefonisch unter der Nummer 0035316072827 oder per email unter pets@agriculture.gov.ie erreichbar ist. Für Malta gelten die gleichen besonderen Bestimmungen wie für Irland und das Vereinigte Königreich. |
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Die Regelungen zum Heimtierpass gelten
grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel
zwischen Mitgliedstaaten der EU. |
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Für Tiere, die jünger als drei Monate und
nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift Folgendes vor: Die Einreise dieser Tiere
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Die inhaltlichen Anforderungen der
EU-Regelungen müssen ab dem 01.Oktober 2004 erfüllt werden. In Bezug auf
die mitzuführenden Dokumente gelten ab dann für den privaten Reiseverkehr Übergangsmaßnahmen; demnach können die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter verwendet werden, wenn sie
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Auch die neuen EU-Heimtierausweise können
von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt
hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausweismuster werden den Tierarztpraxen von den drucklegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt (siehe Liste der Bezugsquellen für den Heimtierausweis). |