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              "MENSCH UND KATZE UNTER EINEM DACH - DAS URTEIL"

                             
 

 

Gericht stärkt jetzt endlich die Mieterrechte bei der Haustierhaltung
Vermieter muss Kleintiere durchaus erlauben - Abwägung bei Hunden und Katzen möglich

Karlsruhe/Berlin: Mieter können künftig die Haltung von Haustieren besser gegenüber ihrem Vermieter durchsetzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte am 14.11.2007 eine Mietvertragsklausel, die außer bei Ziervögeln und Zierfischen jede Tierhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte. Nach dem BGH-Urteil ist nun auch die Haltung von anderen Kleintieren wie Hamstern und Schildkröten ohne weiteres erlaubt.
Bei der Haltung von Hunden und Katzen sei hingegen jeweils im Einzelfall eine "umfassende Abwägung" aller Interessen notwendig. Diese Abwägung sei nur im Einzelfall möglich, weil die jeweiligen Umstände so individuell und vielgestaltig seien, dass sich jede schematische Lösung verbiete.
Der deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe "die Rechtsposition von hunderttausenden von Mietern bestätigt, die in ihrer Wohnung ein Haustier halten wollen", sagte Pressesprecher Ulrich Ropertz. Die Haltung kleinerer Tiere gehöre zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietsache. Gemäß den bisherigen Klauseln in Formular-Mietverträgen bedurfte "jede Tierhaltung, insbesondere bei Hunden und Katzen, der Zustimmung des Vermieters".

Diese Klausel benachteilige Mieter und sei daher unwirksam, so der BGH.
Das Urteil im Überblick nachzulesen, unter dem Aktenzeichen AZ:VIII ZR 340/06

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